Installation
Voraussetzungen
Gemäß VOB hat der Auftragnehmer das Vorgewerk zu prüfen. Wurden bauliche Maßnahmen, die der Auftragnehmer nicht übernommen hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so ist schriftlich beim Auftraggeber, bzw. Bauherren bedenken anzumelden.
Anforderungen an den tragenden Untergrund
Der Untergrund muss zur Aufnahme des schwimmenden Estrichs ausreichend trocken sein und eine ebene Oberfläche aufweisen. Er darf keine punktförmigen Erhebungen, o. ä. aufweisen, die zu Schallbrücken und/oder Schwankungen in der Estrichdicke führen könnten. Die Toleranzen der Höhenlage und der Neigung des tragenden Untergrundes müssen der DIN 18202 entsprechen. Bei Altbauten ist ferner zu prüfen, ob die Gewichtsbelastung durch die neue Fußbodenheizung von der Geschossdecke aufgenommen werden kann (6,5 cm Zementestrich ca. 130 kg/m²).
Bauliche Voraussetzungen
Bei Wohnungstrenndecken betragen die Gesamtaufbauhöhen ca. 110 mm (siehe auch Dämmstoffkalkulator). Bei erdreichberührten Bauteilen können je nach Dämmanforderung und Art des Dämmstoffes bis zu 200 mm Gesamtaufbauhöhe erforderlich sein. Zuschläge für Unebenheiten der Rohdecke sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die erforderlichen Bauhöhen sind zu frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Feuchtigkeitssperre
Wird Fußbodenheizung auf erdberührten Bauteilen verlegt, so ist zunächst vor der Verlegung eine normgerechte Abdichtung nach DIN 18195 T.4 gegen aufsteigende Feuchtigkeit herzustellen. Dazu verwendet man u. a. bitumenhaltige Schweißbahnen, die heiß verklebt werden oder Bahnen aus PVC, die mit dünnflüssigem Quellschweiß-Kleber verbunden werden. In jedem Fall sind die Abdichtungen an den Umfassungswänden und aufgehenden Bauteilen innerhalb der Flächen bis über das Niveau Oberkante Fertigfußboden hochzuziehen. Bei bitumenhaltigen Feuchtigkeitssperren oder PVC muss gegenüber EPS-Hartschäumen eine Trennschicht aus PE-Folie verlegt werden. Bei Nichtbeachtung können die Dämmstoffe zerstört werden.
Rohrleitungen/Kabel
Falls Rohrleitungen auf dem tragenden Untergrund verlegt sind, müssen diese festgelegt sein. Die Estrichnorm DIN 18560 T. 2 schreibt vor, dass in diesem Fall ein zweischichtiger Dämmungsaufbau vorzusehen ist. Durch einen Ausgleich ist wieder eine ebene Oberfläche zur Aufnahme der Dämmschicht, mindestens jedoch der Trittschalldämmung zu schaffen. Wird als oberste Dämmschicht ein Hartschaum eingeplant, müssen die Rohrleitungen trittschalldämmende Eigenschaften aufweisen, um so Schallbrücken zu vermeiden. Ausgleichsschichten müssen im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen. Schüttungen dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit nachgewiesen ist.
Einzelraumregelung
Das GEG schreibt im § 63 Abs. 2 „Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen“ vor:
„Wird eine heizungstechnische Anlage mit Wasser als Wärmeträger in ein Gebäude eingebaut, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die heizungstechnische Anlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet ist…..“
Von dieser Pflicht ausgenommen sind Fußbodenheizungen in Räumen mit weniger als sechs Quadratmetern Nutzfläche!
Diese Forderung in der Vergangenheit bei Fußbodenheizungen in kleinen Räumen immer wieder zu Missverständnissen und Irritationen geführt, da hier die "6 m2 Regel" noch nicht implementiert war. So war z.B. die Installation einer Fußbodenheizung in einem kleinen Flur immer eine rechtliche Grauzone. Einerseits fordert die DIN EN 1264-4 eine möglichst zentrale Anordnung des Heizkreisverteilers, was in der Regel die Installation des Verteilers im Flur bedeutet. Da Flure aber häufig sehr klein sind, hatte das andererseits zur Folge, dass die Fläche schon mit den Anbindeleitungen der anderen Heizkreise belegt und kein Platz mehr für einen eigenen Heizkreis war. Das führte dazu, dass teilweise die Anbindeleitungen unter der Trittschalldämmung verlegt wurden, was aber andererseits zu Problemen beim Schallschutz, der Entlüftbarkeit der Heizkreise oder der Aufbauhöhe geführt hat. Dieser hohe (Kosten)-Aufwand stand im Gegensatz zu dem Vorteil, in einem Raum einen regelbaren Heizkreis zu besitzen der, aufgrund der geringen Heizlast eines innenliegenden Raumes, wahrscheinlich sowieso nie betrieben wird.
Auch wenn diese Ausnahme in den o. g. Räumen sinnvoll ist, sollte sie nicht dazu dienen die sinnvolle und notwendige Einzelraumregelung in kleinen Räumen einzusparen um die Installationskosten zu senken. So ist es in punkto Energieeinsparung und Komfort absolut sinnvoll auch in kleinen oder untergeordneten Räumen einen eigenen Heizkreis mit Einzelraumregelung zu planen und zu installieren.
Zwar ist jetzt nach aktuellem GEG in kleinen, zentralen Fluren kein eigener Heizkreis oder Einzelraumregelung mehr erforderlich, doch muss bei der Planung und Installation darauf unbedingt darauf geachtet werden, dass hier keine Überheizung des Raumes durch die durchlaufenden Anbindeleitungen der anderen Räume stattfindet. Daher sollte in solchen Räumen folgendes berücksichtigt bzw. sichergestellt werden:
- Auch wenn die DIN EN 12831 für beheizte Nebenräume wie z.B. Flure eine Norminnentemperatur von 15°C vorschlägt, ist diese Temperatur bei innenliegenden Räumen schon rein physikalisch nicht zu gewährleisten. Da die angrenzenden Räume in der Regel mit Innentemperaturen von 20-22°C ausgelegt werden, sind hier die Wärmegewinne sehr viel größer als die Verluste. Somit werden diese Räume auch ohne Beheizung Raumtemperaturen um die 20°C erreichen. Wir empfehlen daher derartige Räume mit einer Norminnentemperatur von 20°C zu definieren um so einer eventuellen Mängelrüge zu entgehen
- Eine durchschnittliche Wohnung mit ca. 80 m2 Wohnfläche erhält in der Regel etwa 7 Heizkreise. Dies bedeutet, dass hier 14 Anbindeleitungen durch einen Flur mit 2-3 m2 Größe laufen. Berücksichtigt man bei dieser Rohrkonzentration einen effektiven Verlegeabstand und eine Systemtemperatur von 35/28/20°C, so ergibt sich eine Heizleistung dieser Fläche von ca. 40-50 W/m2. Die Heizlasten bei innenliegenden Räumen liegen aber nur bei ca. 10-20 W/m2 . Folglich wird dieser Raum überheizt und die Raumtemperatur von 20°C kann nicht eingehalten werden.
Aus den oben genannten Gründen ist es in Räumen mit einem hohem Anteil an durchlaufenden Leitungen und geringen Heizlasten erforderlich diese Leitungen zu dämmen und damit die Wärmeabgabe zu verringern. Eine Lösung für diese Problematik bietet z.B. das Purmo isojet System, bei dem die Rohrleitungen in diesen Räumen nachträglich sehr einfach und schnell gedämmt werden können und somit keine erhöhte Wärmeabgabe mehr auftritt.
Bodenbeläge
In Verbindung mit Fußbodenheizung eignen sich fast alle Bodenbeläge. Der Wärmedurchlasswiderstand R sollte 0,15 m²K/W nicht übersteigen. Alle Teppichbeläge, die für Fußbodenheizung geeignet sind, tragen ein entsprechendes Eignungssiegel. Für die Verwendbarkeit des gewünschten Parkettbelages ist neben der Zulassung des Herstellers auch die vom Hersteller maximal zugelassene Oberflächentemperatur entscheidend.
Je größer der Widerstand des Bodenbelages ist, desto höher muss bei gleicher Wärmeleistung auch die Wassertemperatur in den Fußbodenheizrohren werden. Ferner muss der Rohrabstand verringert werden, wodurch der Rohrbedarf steigt. Keramische Beläge sind wegen ihres geringen Widerstands besonders günstig.
Verkehrslasten
Nach DIN EN 1991 betragen die Nutzlasten in Gebäuden:
Wohnräume 1,5 - 2,0 kN/m²
Büroräume 2,0 - 3,0 kN/m²
Verkaufsräume 4,0 - 5,0 kN/m²
Hörsäle, Klassenzimmer 2,0 - 4,0 kN/m²
Hierbei handelt es sich um Richtwerte. Ggf. können in Objekten z. T. erheblich höhere Belastungen auftreten, für die nur spezielle Dämmstoffe und andere Estrichdicken als angegeben zur Anwendung kommen können. Diese Anforderungen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Randdämmstreifen
An Wänden und anderen aufgehenden Bauteilen sind Randdämmstreifen anzuordnen. Randdämmstreifen müssen eine Ausdehnung der Estrichfläche von mindestens 5 mm ermöglichen. Bei großen fugenlosen Estrichflächen kann es u.U. erforderlich sein die Dicke des Randdämmstreifens zu verstärken.
Randdämmstreifen müssen vom tragenden Untergrund bis zur Oberfläche des Oberbelages reichen. Bei mehrlagigen Dämmschichten muss der Randdämmstreifen vor dem Einbringen der Dämmschicht für die Trittschalldämmung verlegt sein.
Die überstehenden Teile des Randdämmstreifens dürfen erst nach Fertigstellung des Fußbodenbelages, bzw. bei textilen und elastischen Belägen erst nach Erhärtung der Spachtelmasse, abgeschnitten werden.
Funktionsheizen
Jeder Estrich enthält zum Zeitpunkt des Einbaus eine von der Art und Güte abhängige Menge Wasser. Ein Teil davon wird von der Oberseite in den darauffolgenden Tagen und Wochen an die Raumluft abgegeben. Dennoch verbleibt eine Restfeuchte, die bei unbeheizten Estrichen, bei der Aufbringung der Bodenbeläge nicht weiter stört und die Gesamtkonstruktion nicht negativ beeinflusst.
Völlig anders verhalten sich fußbodenbeheizte Flächen. Mit der Aufbringung des Bodenbelages wird der Weg für entweichende Feuchtigkeit versperrt. Durch die Inbetriebnahme der Heizung kommt es zu einer Verschiebung der bislang gleichmäßig verteilten Restfeuchte.
Unten im Bereich der Heizrohre ist die Restfeuchte gering, während sich oben unter dem Bodenbelag die Feuchte konzentriert. Dies bewirkt eine mehr oder weniger große Verkrümmung der Estrichfläche, verbunden mit einer Anhebung in Raummitte und einer Absenkung der Ränder, besonders aber der Raumecken. Aus den genannten Gründen ist es erforderlich, den Estrich vor Aufbringung des Bodenbelages trocken zu heizen.
Man unterscheidet das Trockenheizen vom Funktionsheizen. Das Funktionsheizen ist ein Bestandteil der VOB, bzw. DIN EN 1264 Teil 4. Es soll bei Zementestrichen frühestens nach 21 Tagen, bei Anhydritestrichen frühstens nach 7 Tagen bzw. nach Angaben des Anhydritherstellers erfolgen. Das erste Aufheizen beginnt mit einer Vorlauftemperatur von 25°C, die 3 Tage zu halten ist. Danach wird die maximale Auslegungsvorlauftemperatur eingestellt und weitere 4 Tage gehalten.
Nach dem beschriebenen Aufheizvorgang ist noch nicht sichergestellt, dass der Estrich den für die Belegreife erforderlichen Feuchtigkeitsgehalt erreicht hat. Ergibt eine Restfeuchtemessung eine zu hohe Estrichfeuchte, muss Trocken-, bzw. Belagsreif geheizt werden. Ein zusätzliches Trockenheizen des Estrichs stellt gemäß VOB eine zusätzliche Leistung dar, die gesondert beauftragt werden muss.
Über das Funktionsheizen, die Druckprüfung und dem hydraulischen Abgleich ist vom Heizungsbauer ein Protokoll zu erstellen.
Planung und Montage - Planungsgrundlagen
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