- Flächenheizung
Eine einwandfrei funktionierende Flächenheizung
Ebenso wichtig wie die richtige Planung ist die fachgerechte Montage der Fußbodenheizung. Die Beachtung wie z.B. das richtige Funktions- und Ausheizen des Estrichs ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Funktion einer Fußbodenheizung.
Da eine ordnungsgemäße Planung und Montage maßgeblich für einen effizienten und schadensfreien Betrieb von Flächenheizungen ist, bieten wir den Purmo Planungs- und Montageservice an. Der Purmo Planungsservice umfasst je nach Bedarf die Angebotserstellung, Schnellkalkulation für Kostenvoranschläge oder die Komplettberechnung von Flächenheizungen mit Heizlastberechnung. Der Verlegeservice umfasst die normgerechte Verlegung der Purmo Systemdämmungen und Heizrohre, den Anschluss der Heizkreise an die Heizkreisverteiler und das Abdrücken des Systems. Das beste ist, dass diese Serviceleistungen vom Handwerker ganz einfach über unsere Stützpunkthändler bei der Materialbestellung hinzugebucht werden können. Nähere Informationen über den genauen Umfang der Serviceleistungen und die Checklisten zur Beauftragung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Planung und Montage - Planungsgrundlagen
Maßgebliche Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Montage und einen störungsfreien Betrieb einer Fußbodenheizung ist eine sorgfältige Planung. In ihr sollten frühestmöglich wichtige Punkte wie Dämmstoffe, Aufbauhöhen etc. berücksichtigt werden.
Unter den folgenden Links gelangen Sie in das jeweilige Untermenü:
Dämmung
Estrich
Bodenaufbau
Wärmeleistung
Planung und Montage - Ausführung
Ebenso wichtig wie die richtige Planung, ist die ordnungsgemäße Montage der Fußbodenheizung. Die Beachtung wie z.B. das richtige Funktions- und Ausheizen des Estrichs sind Voraussetzung für die ordnungsgemäße Funktion einer Fußbodenheizung.
Unter den unteren Links sind wichtige Hinweise für die Montage der PURMO Fußbodenheizung enthalten. Ferner besteht die Möglichkeit, sich die entsprechenden Bedienungsanleitungen und Protokolle herunter zu laden.
Installation
Verlegerichtlinien